Welche Risiken bestehen bei mangelhafter Bereiniging Ihres Grundstücks ?
Sie müssen sich darüber im Klaren sein, dass Sie über Bußgelder hinaus nicht nur das Leben der Bewohner und der Rettungskräfte, sondern auch die Zerstörung von Eigentum riskieren.
Wenn Sie der Bereiniging Ihres Grundstücks nicht nachkommen, setzen Sie sich verwaltungs- und gerichtspolizeilichen Maßnahmen aus, die unabhängig voneinander oder gleichzeitig ergriffen werden können.
In Angelegenheiten der Kriminalpolizei
Ihnen droht ein Bußgeld der 5. Klasse (von 135 €, Höchstbetrag 750 € oder ein um 375 € erhöhter Festbetrag) und ein Bußgeld der 5. Klasse (1.500 €), wenn Ihr Grundstück in einer ZAC, einer AFU oder einer Unterteilung liegt.
Zusätzlich zu diesen Bagatelldelikten erhöht sich bei Nichtbeachtung einer Mahnung das Bußgeld auf 30 € pro nicht geräumtem Quadratmeter. Das Gericht kann Ihnen auch unter Strafe (Satz zwischen 30 und 75 Euro pro Hektar und Tag) auferlegen, die Arbeiten innerhalb einer bestimmten Frist auszuführen. Die Gemeinde kann Sie förmlich zur Durchführung der Rodung auffordern und mit dieser förmlichen Aufforderung eine Strafe von maximal 100 € pro Tag verhängen. Sie müssen diese Strafe ab der Zustellung der förmlichen Benachrichtigung bezahlen, bis Sie das Gestrüpp geräumt haben oder bis der Bürgermeister dies automatisch auf Ihre Kosten erledigen lässt.
Darüber hinaus kann der Bürgermeister die Angelegenheit an die zuständige Verwaltungsbehörde des Staates weiterleiten, wenn Sie die in der Aufforderung vorgeschriebenen Arbeiten nicht bis zum Ablauf der gesetzten Frist ausgeführt haben. Diese kann ein Bußgeld von bis zu 30 € verhängen pro m² nicht eingehaltener Bereinigung.
Wenn die Tatsache, dass das Unterholz nicht geräumt wurde, die Ausbreitung eines Feuers ermöglicht hat, das das Eigentum anderer zerstört hat, können Sie mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr und einer Geldstrafe von 15.000 € bestraft werden. Wenn es sich um Ihr Eigenheim handelt, kann Ihr Versicherer eine zusätzliche Selbstbeteiligung von 5.000 € erheben.